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Wichtige Information vom Landratsamt Zwickau!!!

28.01.2021

Bußgeld für wahrheitswidrige Angaben zur Notbetreuung

"Gemäß § 11 Abs. 2 Ziff. 2 lit. e) SächsCoronaSchVO handelt künftig ordnungswidrig, wer vorsätzlich entgegen § 5a Absatz 4 Satz 2 wahrheitswidrige Angaben in dem vorzulegenden Formblatt gemäß Anlage 3 macht. In diesen Fällen kann künftig ein Bußgeld verhängt werden.