Wichtige Information vom Landratsamt Zwickau!!!
28.01.2021
Bußgeld für wahrheitswidrige Angaben zur Notbetreuung
"Gemäß § 11 Abs. 2 Ziff. 2 lit. e) SächsCoronaSchVO handelt künftig ordnungswidrig, wer vorsätzlich entgegen § 5a Absatz 4 Satz 2 wahrheitswidrige Angaben in dem vorzulegenden Formblatt gemäß Anlage 3 macht. In diesen Fällen kann künftig ein Bußgeld verhängt werden.